Stand 10.09.2018

1. Verbindlichkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil des Auftrages zwischen Ruh Gertsch (Kollektivgesellschaft) und dem Auftraggeber.

2. Schutzklassen
Ihre Marke ist nicht generell geschützt, sondern nur in den Waren- und Dienstleistungsklassen in denen sie registriert ist. Die amtlichen Grundgebühren sowie unsere Tarife beinhalten den Schutz für max. drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Wird der Schutz für eine weitere Klasse beansprucht, erhöht sich der Tarif pro zusätzlich beanspruchte Klasse für die Schweiz um CHF 150.-.

3. Gesuchseinreichung
Nach Eingang Ihrer Zahlung leiten wir die amtlichen Gebühren an das Markenamt weiter. Wir weisen Sie darauf hin, dass das Markenamt erst nach Eingang der Gebühren mit der Prüfung des Gesuchs beginnt.
Wir behalten uns vor Markengesuche, deren Inhalt gegen demokratische Prinzipien verstossen, nicht zu behandeln.

4. Widerspruch
Die sorgfältige Recherche vor der Markeneintragung vermindert das Risiko von Widersprüchen. Allfällige Widersprüche werden jedoch separat berechnet. Oft können solche Konflikte aber im Konsens vor einem Widerspruchsverfahren gelöst werden.

5. Abklärungen
Die Abklärungen beinhaltet nur rechtliche Abklärungen mit dem Markenregister resp. dem Firmenregister. Weitergehende Abklärungen wie z.B. Zulässigkeit der Marke gegenüber Lebensmittel- oder Heilmittelgesetzgebung sind nicht inbegriffen, können aber zusätzlich in Auftrag gegeben werden.

6. Schutz, Schutzdauer, notwendiger Gebrauch der Marke
Durch den Eintrag Ihrer Marken ins Schweizer Markenregister sind Ihre Marken in der Schweiz geschützt. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Nach dieser Zeit muss die Marke erneuert werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die eingetragenen Marken in der Schweiz innerhalb von 5 Jahren nach erfolgter Eintragung auch verwenden müssen. Andernfalls kann die Marke in einem Verfahren vor dem Markenamt (IGE) wegen Nichtgebrauchs gelöscht werden. Über die Bestimmungen im in anderen Ländern geben wir gerne Auskunft im Rahmen unserer Beratungsgespräche.

6. Sehr komplexe Fälle

Bei sehr komplexen und aufwendigen Fällen sind wir gezwungen in Absprache mit dem Klienten von unseren Pauschalpreisen abzuweichen.

7. Geltendes Recht und Gerichtstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist Bern.